Meisterschaftsordnung (MO) – 2019
1. Allgemeines
Landesmeisterschaften im Bereich des SVS, in Anlehnung an die Ordnungsvorschriften des DSV, bedürfen der Zustimmung durch den SVS.
2. Meisterschaftswürdigkeit
2.1. Des SVS veranstaltet jährlich Landesmeisterschaften.
2.2. Alle Klassen in Sachsen sind meisterschaftswürdig.
2.3. Der SVS veranstaltet jährlich eine Vereinsmeisterschaft.
2.4. Der SVS veranstaltet jährlich eine Landesmeisterschaft Fahrtensegeln.
3. Anträge
3.1. Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Landesmeisterschaft bereit sind, beantragen beim SVS (Geschäftsstelle) bis zum spätestens 30.09. des Vorjahres die Übertragung der Veranstaltung. Die Zustimmung des Landesklassenobmannes/ der Klassenvereinigung ist dem Antrag formlos beizulegen.
3.2. Das Präsidium des SVS entscheidet bis spätestens 15.11. des Vorjahres über die Vergabe der Landesmeisterschaften.
3.3 Das Präsidium des SVS entscheidet bis spätestens 15.11. des Vorjahres nach Vorschlag des Verbandsjugendausschusses über die Vergabe der Landesjugendmeisterschaften. Der SVS strebt jährlich eine Landesjugendmeisterschaft aller Bootsklassen, ggf. zusammen mit TSV und LSVSA an. Findet sich kein Bewerber, finden die Meisterschaften als Mehr- oder Einklassenveranstaltungen unter gemeinsamen Logo statt.
3.4. Berechtigt zur Antragstellung sind:
– die Mitgliedsvereine des SVS
– die Revierverbände
– die Klassenvereinigungen
3.5 Mit dem Antrag sind einzureichen bzw. zu benennen:
– die Klasse
– der durchführende Verein
– das Revier und der Zeitpunkt der Landesmeisterschaft
– der Nachweis über den Einsatz geschulter Wettfahrtleiter / Schiedsrichter
(Teilnahme in den vergangenen zwei Jahren an einem Weiterbildungsseminar)
3.6 Landesmeisterschaften sind grundsätzlich offen auszuschreiben.
4. Ausschreibung
4.1. Der durchführende Verein muss die Ausschreibung 2 Monate vor Beginn der Landesmeisterschaft dem Wettfahrtobmann des SVS zur Durchsicht vorlegen. Bei Landesjugendmeisterschaften ist die Ausschreibung dem Verbandsjugendausschuss vorzulegen.
4.2. Die Ausschreibung ist spätestens einen Monat vor Meldeschluss an alle Verbandsvereine zu senden.
4.3. Der Meldeschluss soll möglichst 14 Tage vor Beginn der Landesmeisterschaft liegen. Nachmeldungen sind möglich, wenn dies in der Ausschreibung vorgesehen ist.
5. Teilnahmebedingungen
5.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Steuerleute / Mannschaften aus Mitgliedsvereinen des SVS, des Landessportbundes Sachsen und aus Mitgliedsvereinen des DSV, die entsprechend der Ausschreibung gemeldet haben.
5.2. Die Teilnahmebedingungen und Wertung anderer Steuerleute / Mannschaften aus Mitgliedsvereinen des DSV und ausländischer Segler regelt die Ausschreibung.
6. Gültigkeit
6.1. Eine Landesmeisterschaft kann nur gewertet werden, wenn mindestens 10 Boote unter Beteiligung sächsischer Vereine in mindestens einer gültigen Wettfahrt an den Start gegangen sind. Starten weniger als 10 Boote, aber mindestens 3, so erfolgt die Wertung als Bestenermittlung. Das Präsidium des SVS kann auf Antrag einer Klasse / eines Vereines die Mindeststarterzahl für die Gültigkeit als Landesmeisterschaft verringern.
6.2. Für eine Landesmeisterschaft sind mindestens 3 gültige Wettfahrten notwendig. Werden weniger Wettfahrten gesegelt, zählen die gesegelten Wettfahrten als Bestenermittlung.
6.3. Bahnlängen und Mindestgeschwindigkeiten müssen der Ranglistenordnung des DSV entsprechen.
7. Mannschaftswechsel / Bootswechsel
7.1. Ein Wechsel der Besatzung oder des Bootes kann nur in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag von der Wettfahrtleitung genehmigt werden.
7.2. Der Ersatz eines Steuermannes/einer Steuerfrau ist ausgeschlossen. Die zeitweilige Ruderführung durch ein anderes Besatzungsmitglied während einer Wettfahrt ist zulässig.
8. Kontrollvermessung
Während einer Landesmeisterschaft kann die Wettfahrtleitung Kontrollvermessungen vornehmen lassen.
9. Protestkomitee
Die Aufstellung des Protestkomitees erfolgt nach den Ordnungen des DSV in aktueller Fassung.
10. Preise / Urkunden
10.1. Bei Landesmeisterschaften werden die 3 Erstplatzierten Mannschaften mit Urkunden des SVS geehrt.
10.2. Nehmen an einer Landesmeisterschaft Jugendmannschaften teil, so sind die drei besten Jugendmannschaften zusätzlich mit Urkunden zu ehren.
10.3. Ist die erstplatzierte Mannschaft aus einem Verein außerhalb Sachsens, so wird diese Mannschaft als „(überregionaler) sächsischer Meister“ und die beste sächsische Mannschaft als „Sächsischer Landesmeister“ geehrt.
10.4. Der SVS empfiehlt den Veranstaltern, eine weitergehende Ehrung nach U-Wertungen bei mindestens drei Startern je U-Wertung. Diese Ehrungen obliegen dem Veranstalter.
11. Meisterschaftsbericht
11.1. Der durchführende Verein bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Landesmeisterschaft auf dem Vordruck des SVS. Dieser Bericht und die Ergebnislisten sind innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Landesmeisterschaft an die Geschäftsstelle des SVS zu senden.
11.2. Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Landesmeisterschaft ist die Grundlage für eine eventuelle Bezuschussung.
12. Sächsische Vereinsmeisterschaft
Für die Vereinsmeisterschaft gelten gesonderte Regelungen. Diese werden mit der Ausschreibung und der Segelanweisung festgelegt.
13. Sächsische Meisterschaft im Fahrtensegeln
Für die Meisterschaft im Fahrtensegeln gilt die Ausschreibung zum Fahrtensegel-Wettbewerb.
14. Inkraftsetzung
Diese Fassung der Meisterschaftsordnung tritt am 02.03.2019 in Kraft.
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