Beitragsordnung Hafenordnung↓ Heimordnung↓ Download↓
Stand 15. August 2020
B e i t r a g s o r d n u n g
1. Grundsätze
1.1 Sämtliche Beiträge und Gebühren sind bargeldlos in € auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Leipzig einzuzahlen.
1.2 Alle Beiträge und Gebühren sind bis zum 30.4. des Jahres zu zahlen. Bei Lastschriftteilnahme wird der Beitrag automatisch zum 30.4. abgebucht. Nutzungsgebühren sind vor Nutzungsbeginn auf das Vereinskonto einzuzahlen.
Beachte: Die vom Verein je Mitglied zu leistenden Abführungen an den Stadtsportbund, den Landessportbund Sachsen, den Segler-Verband Sachsen, den Regionalen Seglerverband Sachsen-West und den Deutschen Segler-Verband sind auch zu Jahresbeginn zu leisten.
Erstrebenswert für die Vereinsentwicklung ist es, dass Ehepartner, Kinder und Bekannte, die als Nutzer der Vereinsanlagen und der Liegeplätze auftreten, als Mitglied im Verein organisiert sind. Nutzer vereinseigener Boote müssen Mitglied sein.
1.3 Rücklastschriften werden dem Verursacher in Höhe der Bankkosten in Rechnung gestellt. Pro angefangenen Monat Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 10 Euro fällig. Grundlage für die Berechnung ist der Tag der Wertstellung auf dem Vereinskonto. Mitglieder mit Zahlungsverzug werden durch persönliches Anschreiben gemahnt. Mitglieder die bis zum 31.12. des Jahres ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, werden automatisch ausgeschlossen
1.4 Die Beitragskassierung der Kinder und Jugendlichen erfolgt eigenverantwortlich durch den Jugendobmann.
1.5 Auf alle Beiträge und Gebühren kann auf Antrag beim Vorstand in sozialen Härtefällen, zum Beispiel Leipzig-Pass, ein Nachlass gewährt werden.
1.6 Der Verein stellt Jugendlichen bis 26 Jahren im Rahmen seiner Möglichkeiten Boote zur Nutzung. Voraussetzung ist die aktive Teilnahme an allen Regatten im Revier und die Absolvierung eines ÜL- oder SR-Lehrgangs. Die Inanspruchnahme eines Liegeplatzes von einem eigenen Boot ist unter diesen Voraussetzungen auch kostenfrei.
1.7 Der Verein übernimmt für alle Liegeplatzinhaber bzw. Jugendliche die Startgebühren, die im Revier mit dem eigenen Boot/ Vereinsboot anfallen.
1.8 Der Verein unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten auswärtige Regatten. So kann nach Absprache ein Zuschuss zu Fahrtkosten und Startgeldern gewährt werden.
1.9 Die Ehrenmitglieder unseres Vereins sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages (Pkt. 2.1) befreit.
Das sind folgende Sportfreundinnen und Sportfreunde: (Anm. Für die Veröffentlichung im Internet sind die Namen entfernt worden.)
2. Beiträge und Gebühren
2.1 Aufnahmegebühr
2.1.1 Aufnahmegebühr 20,00 € / einmalig
Jedes ordentliche und außerordentliche Mitglied sowie Fördermitglied hat eine Aufnahmegebühr zu zahlen, die bei Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten ist.
2.2 Mitgliedsbeitrag
2.2.1 Erwachsene (über 26 Jahre) 150,00 € / Jahr
2.2.2 Angehörige*¹ 35,00 € / Jahr
*¹Beachte: 1. Das Hauptmitglied muss Vollzahler (höchster Beitragssatz) sein
2. Angehörige mit eigenem Liegeplatz müssen den vollen Beitrag zahlen.
2.2.3 Jugendliche (bis vollendetem 26. Lebensjahr) 100,00 € / Jahr
2.2.4 Kinder (bis vollendetem 14. Lebensjahr) 80,00 € / Jahr
2.3 Liegeplatzgebühren für Sportboote (Mitglieder)
inkl. Startgebühren für das eigene Boot /Vereinsboot zur Teilnahme an den im Revier stattfindenden Regatten.
2.3.1 April bis November
– Trockenlieger bis 3m Breite 150,00 €
– Wasserlieger bis 6m Länge x 2m Breite 200,00 €
– Wasserlieger über 6m Länge bis 3m Breite 230,00 €
Beiträge werden bei Inanspruchnahme bzw. im Juni des Jahres fällig.
2.3.2 Dezember bis März (auf Antrag)*²
– Boote / Trailer bis 6m Länge x 2m Breite 50,00 €
– Boote / Trailer über 6m Länge bis 3m Breite 70,00 €
– Wohnwagen 100,00 €
*² Boote über 8,5m x 3m sind nur in Absprache mit dem Revierverantwortlichen möglich.
Die Unterstellgebühr wird im März des Jahres fällig.
2.3.3 Einstandsgebühr Revier Kulkwitz / Cospuden*³ 500,00 €
*³ Bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Liegeplatzes.
Mitglieder die mehr als 9 Jahre Mitglied sind, sind von dieser Gebühr befreit.
Aktive Mitglieder, die dem Kinder- und Jugendbereich des Vereins entstammen, sind unter nachfolgender Voraus-setzung von der Einstandsgebühr befreit: Schriftlicher Antrag zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung an den Vorstand.
2.3.4 Revierumlage für Kulkwitz und Cospuden 150,00 € / Jahr
Die Umlage ist zahlbar von allen Liegeplatzinhabern des jeweiligen Revieres. Ersatzweise können Arbeitsstunden geleistet werden. Dabei wird pro geleisteter Arbeitsstunde ein Wert von 15,00 € angesetzt.
Die Arbeitsleistungen bzw. die Zahlung der Revierumlage für den Verein (nach §7 Abs.3 der Satzung) sind eine Bringepflicht. Die für den Verein erbrachten Leistungen hat jedes Mitglieder gegenüber dem Revierverantwortlichen nachzuweisen.
2.4 Schlüssel
2.4.1 Schlüsselgebühr 30,00 € / einmalig
Jedes ordentliche Mitglied hat Anspruch auf einen Schlüssel zum Vereinsgelände. Für diesen Schlüssel ist eine einmalige Gebühr fällig, die nicht erstattet wird. Jedes Mitglied ist verpflichtet bei Austritt oder Tausch der Schließanlage diesen Schlüssel zurück zu geben. Weiterhin ist jedes Mitglied verpflichtet eine Versicherung für Schlüssel abzuschließen. Der Tausch der Schließanlage kann mehrere Tausend Euro kosten. Diese Kosten müssen bei Verlust/Diebstahl/Nichtrückgabe des Schlüssels vom Mitglied getragen werden
2.5 Gebühren Nichtmitglieder
2.5.1 Gastliegeplatz *⁴ 700,00 € / Jahr
150,00 € / Monat
60,00 € / Woche
2.5.2 Slipvorgang 30,00 € / Hub
2.5.3 Nutzung Seglerheim von 12 bis 12 Uhr (Vereinstätigkeit hat Vorrang) 120,00 € / Tag
2.6 sonstige Gebühren für Mitglieder
2.6.1 Trailer im Sommer im Vereinsgelände abstellen*⁴ 50,00 € / Saison
2.6.2 Wohnwagen im Vereinsgelände abstellen 150,00 € pauschal
ab 4. bis 14. Tag (länger mit formlosem Antrag per E-Mail an den Vorstand)
2.6.3 Stromanschluss Nutzung Pauschale 40,00 € / Jahr
2.6.4 eigenes Zelt aufstellen ab 14 Tage 50,00 € pauschal
ab 4. bis 14. Tag (länger mit formlosem Antrag per E-Mail an den Vorstand)
2.6.5 Nutzung Seglerheim von 12 bis 12 Uhr (Vereinstätigkeit hat Vorrang) 60,00 € / Tag
*⁴ Beachte:
1. Voraussetzung für die Unterstellung von Booten, Trailern, Wohnwagen ist ein schriftlicher Antrag, der mittels Vereinsvordruck (Webseite SVL) an den Vorstand, vertreten durch den Hafenmeister, zu stellen ist.
2. Die Unterstellgebühr wird vor der Inanspruchnahme fällig
3. Für alle bis 15.05. nicht beräumten Boote wird die volle Liegeplatzgebühr gem. Pkt. 2.3.1 fällig. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch den Vorstand auf Antrag.
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss vom 15. August 2020 in Kraft.
Stand 15.08.2020
Beitragsordnung↑ Hafenordnung Heimordnung↓ Download↓
H a f e n o r d n u n g und H e i m o r d n u n g
für Objekte des Seglervereins Leipzig e.V. (SVL)
Die vom Seglerverein Leipzig e.V. genutzten Geländeabschnitte sind Pachtgelände.
Die Anlagen und technischen Einrichtungen sowie die Seglerheime außer Seglerheim Stausee (Pachtobjekt von der Stadt Leipzig) sind Eigentum des Seglervereins Leipzig e.V. Im Interesse der Erhaltung der geschaffenen Anlagen und technischen Einrichtungen sowie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf dem Pachtgelände sind die Mitglieder des Vereins verpflichtet, diese Hafenordnung und Heimordnung einzuhalten. Die Revierverantwortlichen und die Hafenwarte sind weisungsberechtigt.
Jegliche Nutzung der Hafengelände und der Seglerheime erfolgt auf eigene Gefahr. Der SVL haftet nicht für Schäden an Personen und an dem Eigentum der Mitglieder und ihrer Gästen, die sich aus der Nutzung der Anlagen des SVL ergeben können.
1. Hafenordnung
1.1 Alle Vereinsmitglieder über 18 Jahre können jederzeit die Anlagen des Vereins (Hafengelände, Steganlagen, Seglerheime) nutzen. Kinder und Jugendliche können die Anlagen des Vereins nur bei Übernahme der Verantwortung durch einen Erwachsenen nutzen.
1.2 Das Hafengelände ist stets verschlossen zu halten.
1.3 Gäste haben sich grundsätzlich beim Hafenmeister zu melden. Gäste von Vereinsmitgliedern dürfen sich grundsätzlich nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern im Vereinsgelände aufhalten. Bei Einladung einer größeren Anzahl von Gästen ist dies vorher mit dem Revierverantwortlichen abzustimmen. Das Baden im Hafengelände geschieht auf eigene Gefahr.
1.4 Vereinsmitglieder und Gäste haben sich bei Anwesenheit im Vereinsgelände oder Seglerheim in das Hafenbuch bzw. in die Anwesenheitsliste einzutragen.
1.5 Der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Kindern auf den Steganlagen ist untersagt. Kinder bis 8 Jahre haben grundsätzlich auf den Steganlagen Schwimmwesten zu tragen.
1.6 Offene Feuer bzw. das Grillen sind nur an den gekennzeichneten Stellen gestattet. Brandschutzbestimmungen sind zu beachten.
1.7 Das Ablagern oder Entsorgen von Abfällen im Gelände ist nicht gestattet. Verursacher von Abfall haben am gleichen Tag ihren Abfall zu entsorgen, dies gilt auch für Zigarettenreste. Kippen dürfen nicht im Gelände weggeworfen oder ins Wasser geworfen werden.
1.8 Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen bzw. außerhalb der Sitzgruppen und Liegewiesen anzubinden. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundebesitzer umgehend zu beseitigen.
1.9 Die vereinseigenen Boote dürfen nur von den jeweils eingewiesenen Mitgliedern genutzt werden.
1.10 Im Gefahrenfall können die Sicherungsboote von allen Vereinsmitgliedern genutzt werden. Ein entsprechender Befähigungsnachweis muss vorliegen.
1.11 Die Zuweisung eines Liegeplatzes ist jährlich neu bis zum 31.03. zu beantragen. Die Vergabe des Liegeplatzes erfolgt Bootstyp gebunden durch den Vorstand für das laufende Jahr. Nach Möglichkeit wird für das Folgejahr vom Hafenmeister der gleiche Liegeplatz disponiert. Mit dem Antrag auf Zuweisung eines Liegeplatzes ist der Leistungsnachweis vorzulegen. Grundlage für die Vergabe eines Liegeplatzes sind die termin- und auftragsgerechte Durchführung der Arbeitsaufgaben sowie die termingerechte Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen. Bewerbungen für einen Liegeplatz können nur im Rahmen der verfügbaren Kapazität berücksichtigt werden. Die Vergabe von Liegeplätzen richtet sich dabei nach den vom jeweiligen Mitglied für den Verein erbrachten Leistungen und nach seinen für den Verein erworbenen Verdiensten. Für die Inanspruchnahme eines Liegeplatzes ist jährlich eine Gebühr zu entrichten. Ist die vorgesehene Nutzung eines zugewiesenen Liegeplatzes aus persönlichen Gründen nicht möglich, so ist der Hafenmeister darüber unverzüglich zu informieren. Eine gewerbliche Nutzung des zugewiesenen Liegeplatzes oder dessen Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Jedes Mitglied des Vereins haftet persönlich für verursachte Schäden, die mit der Nutzung des Liegeplatzes der Sportausübung im Zusammenhang stehen. Alle Nutzer eines Liegeplatzes haben für ihr privates Boot eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nutzer von vereinseigenen Segelbooten haften persönlich für Schäden, wenn das Boot außerhalb der offiziellen Veranstaltungen genutzt wird. Der Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Booten, der Bootsausrüstungen und von persönlichen Gegenständen. Das bestehende Schadensrisiko für private Boote, dass sich aus der Nutzung der Reviere oder durch Naturereignisse, Vandalismus, Diebstahl u.a. ergibt, trägt der Bootseigentümer, in dessen Verantwortung auch der Abschluss entsprechender Versicherungen liegt. Eine Lagerung von Booten und Ausrüstungsgegenständen in den Objekten des Vereins bzw. auf vom Verein gemieteten oder gepachteten Flächen kann nur mit Zustimmung des Vorstands nach entsprechender Antragstellung erfolgen. Der Verein haftet nicht für Schäden oder den Verlust gelagerter Gegenstände und auch nicht für die Schädigung Dritter durch die gelagerten Gegenstände.
1.12 Der Nutzer eines Liegeplatzes ist für die sachgemäße Befestigung und Verankerung bzw. Lagerung seines Bootes verantwortlich. Der Verein haftet nicht für Schäden am eigenen und an anderen Booten, die sich aus der Nutzung des Liegeplatzes ergeben.
1.13 Das Lagern von Segelbrettern oder anderen Sportgeräten ist im Hafengelände ohne Genehmigung nicht gestattet.
1.14 Die Bedienung der Slipanlage und des Kranes ist nur den eingewiesenen Sportfreunden gestattet. Das Slippen und Kranen von Booten erfolgt auf eigene Gefahr der Bootseigner.
1.15 Im Hafengelände sind Fahrräder an der Hand zu führen.
1.16 Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den festgelegten Flächen gestattet. Der Verein haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen. Das Abstellen von Fahrzeugen im Hafengelände für die Nachtstunden ist nur nach dem Ende des allgemeinen Sportbetriebes bis zum nächsten Morgen 8:00 Uhr gestattet.
1.17 Winterliegeplätze im Hafengelände können entsprechend den Platzmöglichkeiten auf Antrag vom Revierverantwortlichen zugewiesen werden. Die Lagerung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Winterliegeplätze sind mit Saisonbeginn zu räumen.
Beitragsordnung↑ Hafenordnung↑ Heimordnung Download↓
2. Heimordnung
2.1 Die Seglerheime stehen allen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Termine für persönliche Veranstaltungen jeder Art sind mit dem Revierverantwortlichen abzustimmen. Für diese Zeiten besteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht für andere Vereinsmitglieder. Die Termine persönlicher Veranstaltungen sind zum Zweck der Koordinierung auszuhängen.
2.2 Jeder Nutzer des Seglerheimes (auch bei kurzzeitiger Nutzung) hat sich im Anwesenheitsbuch einzutragen.
2.3 Das Inventar steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Nach Gebrauch sind verwendete Gegenstände zu säubern und ordnungsgemäß wegzustellen und die Räume zu reinigen. Wenn bei der Benutzung des Inventars Schäden oder Verluste eintreten, so ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Erkennbare Mängel oder Schäden und besondere Vorkommnisse sind dem Revierverantwortlichen mitzuteilen.
2.4 Das Übernachten in den Seglerheimen ist nur mit Genehmigung des Revierverantwortlichen gestattet.
2.5 Vor Verlassen der Objekte ist die Hauptsicherung auf Null zu schalten. Die Wasserleitung ist zu verschließen.
2.6 Die Seglerheime können nicht zur Lagerung von Bootsmaterial und als Trockenraum für Kleidung und Segel benutzt werden. Herumliegende Gegenstände werden nach vier Wochen wie Strandgut behandelt.
2.7 Die Seglerheime dürfen nicht ohne Aufsicht unverschlossen sein. Beim Verlassen ist das Seglerheim grundsätzlich abzuschließen.
3. Jugendraum Kulkwitz
Das Bootslager Kulkwitz sowie die Container im Revier Kulkwitz stehen in der Verantwortung des Jugendobmannes. Eine Nutzung außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit ist mit dem Jugendobmann abzustimmen.
4. Werkstatträume
4.1 Die Nutzung steht jedem Mitglied offen, sie ist mit dem Revierverantwortlichen abzustimmen. Sauberkeit und Ordnung ist abzusichern.
4.3 Jeder Nutzer hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Werkzeuge Sorge zu tragen. Notwendige Reparaturen sind unverzüglich mit dem Revierverantwortlichen zu klären.
4.3 Private Werkzeuge und Materialien dürfen nicht gelagert werden.
5. Brandschutz
5.1 Elektrische Heizgeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.
5.2 In allen Werkstatträumen und allen vereinseigenen Gebäuden besteht Rauchverbot.
Auf der Grundlage der Hafen- und Heimordnung können die Revierverantwortlichen spezifische Bedingungen der Reviere angepasste Regelungen festlegen.
Leipzig, den 12. März 2016
Anmerkung: Bei unterschiedlicher Darstellung hier auf der Webseite bzw. der mobilen Webseite und dem PDF-Dokument, gilt das PDF-Dokument.
Beitragsordnung im PDF-Format zum download oder Online ansehen.
Hafenordnung im PDF-Format zum download oder Online ansehen.
Beitragsordnung↑ Hafenordnung↑ Heimordnung↑