Meisterschaftsordnung SVS

Meisterschaftsordnung (MO) – 2019

1. Allgemeines
Landes­meister­schaften im Bereich des SVS, in Anlehnung an die Ordnungs­vor­schriften des DSV, bedürfen der Zus­timmung durch den SVS.
2. Meisterschaftswürdigkeit
2.1. Des SVS veranstaltet jährlich Landes­meister­schaften.
2.2. Alle Klassen in Sachsen sind meister­schafts­würdig.
2.3. Der SVS veranstaltet jährlich eine Vereins­meister­schaft.
2.4. Der SVS veranstaltet jährlich eine Landes­meister­schaft Fahrtensegeln.
3. Anträge
3.1. Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Landes­meister­schaft bereit sind, beantragen beim SVS (Geschäfts­stelle) bis zum spätestens 30.09. des Vor­jahres die Übertragung der Veran­staltung. Die Zustimmung des Landes­klassen­obmannes/ der Klassen­verei­nigung ist dem Antrag formlos beizulegen.
3.2. Das Präsidium des SVS entscheidet bis spätestens 15.11. des Vor­jahres über die Vergabe der Landes­meister­schaften.
3.3 Das Präsidium des SVS entscheidet bis spätestens 15.11. des Vor­jahres nach Vorschlag des Verbands­jugend­aus­schusses über die Vergabe der Landes­jugend­meister­schaften. Der SVS strebt jährlich eine Landes­jugend­meister­schaft aller Boots­klassen, ggf. zusammen mit TSV und LSVSA an. Findet sich kein Bewerber, finden die Meister­schaften als Mehr- oder Ein­klassen­ver­ans­tal­tungen unter gemeinsamen Logo statt.
3.4. Berechtigt zur Antragstellung sind:
– die Mit­glieds­vereine des SVS
– die Revier­verbände
– die Klassen­ver­einigungen
3.5 Mit dem Antrag sind einzureichen bzw. zu benennen:
– die Klasse
– der durchführende Verein
– das Revier und der Zeit­punkt der Landes­meister­schaft
– der Nachweis über den Einsatz geschulter Wett­fahrt­leiter / Schieds­richter
(Teilnahme in den vergangenen zwei Jahren an einem Weiter­bildungs­seminar)
3.6 Landes­meister­schaften sind grund­sätz­lich offen aus­zu­schreiben.
4. Ausschreibung
4.1. Der durch­führende Verein muss die Auss­chreibung 2 Monate vor Beginn der Landes­meister­schaft dem Wett­fahrt­obmann des SVS zur Durch­sicht vorlegen. Bei Landes­jugend­meister­schaften ist die Aus­schreibung dem Verbands­jugend­ausschuss vor­zulegen.
4.2. Die Ausschreibung ist spätestens einen Monat vor Melde­schluss an alle Verbands­vereine zu senden.
4.3. Der Melde­schluss soll möglichst 14 Tage vor Beginn der Landes­meister­schaft liegen. Nach­meldungen sind möglich, wenn dies in der Aus­schreibung vorge­sehen ist.
5. Teilnahmebedingungen
5.1. Teilnahme­berechtigt sind alle Steuer­leute / Mann­schaften aus Mit­glieds­vereinen des SVS, des Landes­sport­bundes Sachsen und aus Mit­glieds­vereinen des DSV, die ent­sprechend der Aus­schreibung gemeldet haben.
5.2. Die Teil­nahme­bedingungen und Wertung anderer Steuerleute / Mann­schaften aus Mit­glieds­vereinen des DSV und ausländischer Segler regelt die Ausschreibung.
6. Gültigkeit
6.1. Eine Landes­meister­schaft kann nur gewertet werden, wenn mindestens 10 Boote unter Beteiligung säch­sischer Vereine in mindes­tens einer gültigen Wett­fahrt an den Start gegangen sind. Starten weniger als 10 Boote, aber mindes­tens 3, so erfolgt die Wertung als Besten­ermittlung. Das Präsidium des SVS kann auf Antrag einer Klasse / eines Vereines die Mindest­starter­zahl für die Gültig­keit als Landes­meister­schaft verringern.
6.2. Für eine Landes­meister­schaft sind mindestens 3 gültige Wett­fahrten not­wendig. Werden weniger Wett­fahrten gesegelt, zählen die gesegelten Wett­fahrten als Besten­ermittlung.
6.3. Bahnlängen und Mindest­geschwindig­keiten müssen der Rang­listen­ordnung des DSV entsprechen.
7. Mannschaftswechsel / Bootswechsel
7.1. Ein Wechsel der Besatzung oder des Bootes kann nur in Aus­nahme­fällen auf schriftlichen Antrag von der Wett­fahrt­leitung genehmigt werden.
7.2. Der Ersatz eines Steuer­mannes/einer Steuer­frau ist aus­ge­schlossen. Die zeit­weilige Ruder­führung durch ein anderes Besatzungs­mitglied während einer Wettfahrt ist zulässig.
8. Kontrollvermessung
Während einer Landes­meister­schaft kann die Wett­fahrt­leitung Kontroll­ver­messungen vornehmen lassen.
9. Protestkomitee
Die Auf­stellung des Protest­komitees erfolgt nach den Ordnungen des DSV in aktueller Fassung.
10. Preise / Urkunden
10.1. Bei Landes­meister­schaften werden die 3 Erst­plat­zierten Mann­schaften mit Urkunden des SVS geehrt.
10.2. Nehmen an einer Landes­meister­schaft Jugend­mann­schaften teil, so sind die drei besten Jugend­mann­schaften zusätzlich mit Urkunden zu ehren.
10.3. Ist die erst­plat­zierte Mann­schaft aus einem Verein außerhalb Sachsens, so wird diese Mann­schaft als „(überregionaler) sächsischer Meister“ und die beste sächsische Mann­schaft als „Sächsischer Landesmeister“ geehrt.
10.4. Der SVS empfiehlt den Ver­an­staltern, eine weiter­gehende Ehrung nach U-Wertungen bei mindestens drei Startern je U-Wertung. Diese Ehrungen obliegen dem Veranstalter.
11. Meisterschaftsbericht
11.1. Der durch­führende Verein bestätigt die ordnungs­gemäße Durch­führung der Landes­meister­schaft auf dem Vordruck des SVS. Dieser Bericht und die Ergebnis­listen sind innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Landes­meister­schaft an die Geschäfts­stelle des SVS zu senden.
11.2. Die Bestätigung der ordnungs­gemäßen Durchführung der Landes­meister­schaft ist die Grundlage für eine eventuelle Bezuschussung.
12. Sächsische Vereinsmeisterschaft
Für die Vereins­meister­schaft gelten gesonderte Regelungen. Diese werden mit der Aus­schreibung und der Segel­anweisung festgelegt.
13. Sächsische Meisterschaft im Fahrtensegeln
Für die Meisterschaft im Fahrtensegeln gilt die Ausschreibung zum Fahrten­segel-Wettbewerb.
14. Inkraftsetzung
Diese Fassung der Meisterschaftsordnung tritt am 02.03.2019 in Kraft.

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