Am 8. und 9. September 1974 veranstaltet der BFA Segeln Leipzig in Zusammenarbeit mit der Direktion der Freizeitgeräteausstellung EXPOVITA eine DDR-offene Segelregatta auf dem Elsterstausee Leipzig.
Die Regatta wird für die Klassen Cadet, 420er, Pirat (Frauen) und Ixylon ausgeschrieben. Die EXPOVITA-Regatta soll nach ihrem Debut ein jährlich wiederkehrendes Ereignis werden. Die EXPOVITA stiftet dazu einen Wanderpreis und Sachpreis. Vom Besonderen Reiz: Der Regattatermin liegt am letzten Wochenende der Leipziger Herbstmesse.
Programm
Die Erzeugnisgruppen und Industriezweige der Freizeitartikelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik entbieten den Teilnehmern und Gästen der 1. DDR-offenen EXPOVITA-Regatta zur Leipziger Herbstmesse 1974 einen herzlichen Gruß.
Der Name EXPOVITA wurde zum Symbol für das Leistungsangebot der Freizeitartikelindustrie der DDR.
Unter diesem Begriff arbeiten die Werktätigen von 23 Industriezweigen, um für die sinnvolle Freizeitgestaltung unserer Bürger und für den Export immer bessere Sportgeräte und Erzeugnisse für Touristik und Wandern bereitzustellen.
Ihr Anliegen ist es, nicht nur die Erzeugnisse zu produzieren, sondern auch – entsprechend der Hauptaufgabe des VIII. Parteitages der SED – gleichzeitig durch moderne Sortimentsgestaltung und einen engen Kontakt zu den Sportlern für sportliche Aktivitäten aller Bürger der DDR Anregungen zu geben.
Ein Prinzip ist dabei die sehr gute Zusammenarbeit mit dem DTSB der DDR und den Sportverbänden.
Die 1. DDR-offene EXPOVITA-Regatta ist Ausdruck der fruchtbringenden Zusammenarbeit auch mit dem Verband Deutscher Segler in der DDR.
Möge die erfolgreiche Durchführung der EXPOVITA-Regatta ’74 zur weiteren Vertiefung der Gemeinschaftsarbeit zum Nutzen aller Sportler und Werktätigen beitragen.
Im Namen aller Partner der EXPOVITA ’74
Wolfgang Neupert
Ausstellungsdirektor
Veranstalter
Bund Deutscher Segler d. DDR
Bezirksfachausschuß Leipzig
mit EXPOVITA – Erzeugnisse und Anregungen zur Freizeitgestaltung
– Org.-Büro Leipzig
Durchführung
Bezirksfachausschuß Segeln Leipzig
Org.-Büro
Seglerheim Aufbau Südwest Leipzig, Leipzig-Knauthain, Elsterstausee, Tel. über 48 34 26
Regattaleiter
Johannes Raue
Organisationskomitee
Org.-Leiter: Dr. Lothar Neander
Finanzen: Fritz Hoffmann
Regattaarzt: Dr. Otto Dusdorf
Hafenmeister ASW: Otto Dutschke
Hafenmeister LVB: Claus Eisold
Stützpunktleiter GST: Peter Ullmann
Bootswerft: Bootsbaumeister Jürgen Herold
Vermesser: Günther Fleck
Wettfahrtleitung
Wettfahrtleiter: Wolfgang Pohlmann
Hauptschiedsrichter: Gerhard Schied
Schiedsrichter:
Günter Strobel, Karl-Heinz Manke, Wolfgang Silberschmidt
Start- und Zielrichter:
Wolfgang Silberschmidt
Starter: Paul Ullmann
Zeitnehmer: Otto Dutschke
Schriftführerin: Gertrud Wörn, Inge Schied
Veranstaltungshinweise
Die Anfahrt zum Elsterstausee ist ab Reichsbahnhof Leipzig-Knauthain mit Hinweisschildern „EXPOVITA-Regatta“ gekennzeichnet.
Parkmöglichkeiten sind auf einem bewachten Parkplatz vor der Auffahrt zum Stausee gegeben.
Anmeldung und Abgabe der Unterlagen im Org.-Büro am Anreisetag (Freitag, 6.9.74) bis 18:00 Uhr
Eröffnung am Sonnabend. 7. 9. 74 8:00 Uhr am Flaggenmast ASW.
Startzeiten
1. Wettfahrt – Sonnabend, 7. 9. 74. 9:00 Uhr
3. Wettfahrt – Sonnabend, 7. 9. 74, 14:00 Uhr
5. Wettfahrt – Sonntag. 8. 9. 74, 9:00 Uhr
Der Start der 2. und 4. Wettfahrt erfolgt etwa 30 Min. nach Schluss der vorangegangenen Wettfahrt (letzte Klasse).
Alle Teilnehmer haben sich rechtzeitig am Startschiff einzufinden.
Seglertreff am Sonnabend 19:30 Uhr Stauseegaststätte.
Siegerehrung findet am Sonntag, 8. 9. 74 um 15:00 Uhr am Flaggenmast ASW statt.
Verpflegungsmöglichkeit besteht in der Stauseegaststätte.
Quartierzuweisung für Internatsunterkunft oder Zeltplatz im Org.-Büro.
Liegeplätze werden im Interesse eines reibungslosen Regattaablaufes von den Hafenwarten der Segelsektionen ASW oder LVB angewiesen.
Gebühren
Startgeld:
Cadet 2,00 M
übrige Klassen 5,00 M
Protestgebühr:
Cadet 2.00 M
übrige Klassen 5,00 M
Die Veranstalter und die Wettfahrtleitung sind nicht verantwortlich für die Eignung der Boote und der Teilnehmer für diese Wettfahrten. Sie übernehmen auch keinerlei Verantwortung für Unfälle und Schäden. Das gilt auch für solche, die durch Schlepp- oder Sicherungsfahrzeuge entstehen. Gegen diejenigen, die Schlepp- oder Sicherungsfahrzeuge bereitstellen oder führen, können ebenfalls keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Segelanweisungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Regatta wird nach den Wettsegelbestimmungen der IYRU mit den Zusätzen des BDS, der Ausschreibung, der Wettkampfordnung und diesen vorliegenden Anweisungen durchgeführt.
1.2. Die Meldung zu der Regatta gilt zugleich als Erklärung, daß die Jacht und die Besatzung allen damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entsprechen.
1.3. Alle Bekanntmachungen der Wettfahrtleitung erfolgen ausschließlich am Aushang des Org.-Büros.
1.4. Änderungen und Ergänzungen der Segelanweisungen werden bis spätestens 2 Stunden vor Beginn der 1. Wettfahrt des betreffenden Tages durch Aushang bekanntgegeben.
2. Segelrevier
Elsterstausee Leipzig, siehe Kartenskizze
3. Startzeiten siehe Programm
4. Startreihenfolge
Ixylon Klassenflagge Q
420er Jolle Klassenflagge V
Piraten – Frauen Klassenflagge W
Cadet Klassenflagge I
Entsprechend der Wetterlage kann die Wettfahrtleitung die Startreihenfolge verändern.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf die Klassenflagge zu achten.
5. Regattabahnen
5.1. Es sind 8 Bojen analog einem olympischen Kurs ausgelegt.
Volle Bahn: Dreieck-Linear-Kurs
Abgekürzte Bahn: Dreieck-Kurs
Start ist an der jeweiligen Leemarke.
Ziel ist an der jeweiligen Luvmarke.
5.2. Die zu segelnde Bahn wird auf dem Startschiff durch Anzeigen der Nummer der Luvmarke und der Schenkelmarke bekanntgegeben. Die Bahnmarken sind so zu runden. daß sie jeweils innen liegen bleiben.
5.3. Die Bahnmarken sind rote Bojen mit gelben Flaggen. auf denen die Nummer der Bahnmarke steht.
6. Startmethode
6.1. System I nach Regel 4.4.a der Wettsegelbestimmungen.
6.2. Es wird in 5-Minutenabständen gestartet.
7. Startberechtigung
7.1. Es besitzen nur die gemeldeten Jachten eine Startberechtigung, die in der Zeit zwischen dem Vorbereitungssignal und dem Startsignal ihrer Klasse in der Nähe der Startlinie umhersegeln.
7.2. Alle Jachten, die starten wollen. müssen sich während ihrer Vorbereitungszeit durch Vorbeisegeln am Heck des Startschiffes erfassen lassen. Die Nähe der Startlinie wird dabei mit etwa 100 m, von allen Punkten der Startlinie ausgehend, begrenzt.
7.3. Eine Jacht besitzt die Startberechtigung nur bis 5 Min. nach dem Startsignal ihrer Klasse.
8. Start- und Ziellinie
8.1. Die Start- bzw. Ziellinie liegt an der Backbordseite des Start- bzw. Zielschiffes.
8.2. Sie entspricht der Regel 6.a der Wettsegelbestimmungen und ist die Linie zwischen einer Marke (rote Boje oder die Leemarke der Bahn) und einer Stange (vorderer Mast) auf dem Start- bzw. Zielschiff.
8.3. Die Nähe der Startlinie darf, wenn ein Vorbereitungssignal gesetzt ist, stets nur von Jachten der betreffenden Klasse, sowie von denen, die noch die Startberechtigung für den vorangegangenen Start besitzen, befahren werden.
Die Nähe der Startlinie wird hierfür mit etwa 50 m, von allen Punkten der Startlinie ausgehend, festgelegt.
Maßnahmen wegen des Punktes 8.3. können nur von der Wettfahrtleitung und den Schiedsrichtern beantragt werden.
9. Einzelrückruf
Einzelrückruf erfolgt nach Regel 8.2.b der Wettsegelbestimmungen.
10. Allgemeiner Rückruf
10.1. Der erneute Start der Klasse erfolgt sofort, d. h. 5 Min. nach ihrem 1. Startsignal.
Eine Minute vor dem neuen Startsignal wird auf dem Startschiff die Flagge B gesetzt und Lautsignal gegeben.
10.2. Die Wettfahrtleitung ist berechtigt, nach 3 Allgemeinen Rückrufen die Wettfahrt für die betreffende Klasse aufzuheben.
11. Zeitbegrenzung
11.1. Eine Wettfahrt kann von der Wettfahrtleitung abgebrochen werden, wenn die führende Jacht einer Klasse bei voller Bahn 1,5 Std., bei abgekürzter Bahn 1 Std. nach dem Startsignal das Ziel noch nicht erreicht hat.
11.2. Alle Jachten, die 30 Min. nach dem Zieldurchgang der führenden Jacht ihrer Klasse noch nicht durch das Ziel gegangen sind, werden als aufgebende Jacht gewertet.
12. Rennverklarung
Der Zieldurchgang einer Jacht wird als Rennverklarung nach Regel 14 der Wettsegelbestimmungen gewertet.
13. Proteste
13.1. Eine protestierende, durch das Ziel segelnde Jacht muß nach ihrem Zieldurchgang bis auf Rufweite das Zielschiff anlaufen und sich davon überzeugen, daß die Wettfahrtleitung von der Protestanzeige Kenntnis genommen hat.
13.2. Alle Arten von Protesten müssen schriftlich bis 45 Min. nach Wettfahrtschluß der letzten Tageswettfahrt im Org.-Büro eingereicht werden; Proteste nach Regel 68.4.0 in doppelter Ausführung (sie gelten auch nur für die Wettfahrten des betreffenden Tages).
Es sind die vorgeschriebenen Protestformulare zu verwenden.
13.3. Die Bekanntgabe von Ort und Zeit der Protestverhandlungen erfolgt schriftlich am Aushang des Org.-Büros.
13.4. Alle Wettfahrtteilnehmer haben sich am Aushang zu informieren, ob sie sich zu einer Protestverhandlung oder zu einem Verfahren des Schiedsgerichtes bereithalten müssen. Der Aushang wird spätestens 45 Min. nach Wettfahrtschluß angebracht.
14. Disqualifikation ohne Protest und Verhandlung
Außer bei Verstößen gegen die Regel 73.1.a kann eine Jacht auch wegen Verletzung der Regeln, die im Zusatz des BDS zur Regel 73.1.a aufgeführt sind und des Punktes 8.3. dieser Segelanweisung ohne Protest und Verhandlung vom Schiedsgericht disqualifiziert werden.
15. Berufungen
Berufungen sind unter Einhaltung der Regel 77 an den Sportfreund Günter Strobel, 9921 Taltitz, Jugendherberge zu richten.
16. Wertung
Olympisches Punktsystem. Es wird nach der Ausgabe des BDS verfahren.
17. EXPOVITA-Pokal als Wanderpreis für die Ixylon-Jollen.
Für alle übrigen Klassen Sachpreise aus dem EXPOVITA-Programm für Sieger und Plazierte im 1. Drittel der Felder, höchstens bis Platz 7.
Urkunden für das 1. Drittel.
Erinnerungswimpel für alle Teilnehmer.
18. Vermessung
18.1. Sämtliches zum Einsatz kommende Material muß am 1. Wettfahrtstag 8:00 Uhr zur Kontrolle zur Verfügung stehen. Die Meßbriefe sind dem Org.-Büro vorzulegen.
18.2. Die Wettfahrtleitung kann während der gesamten Regatta Kontrollvermessungen durchführen.
19. Kennzeichnung der Boote der Wettfahrtleitung
und des Schiedsgerichtes
19.1. Die Boote der Wettfahrtleitung und des Schiedsgerichtes sind durch eine gelbe Flagge mit einem schwarzen „S“ gekennzeichnet.
19.2. Die Signale und Weisungen, die von diesen Booten gegeben werden, sind von allen Teilnehmern zu beachten.
20. Hilfeleistung
Auf Grund von geringen Möglichkeiten des Einsatzes von Sicherungsfahrzeugen ist von allen Seglern die Regel 58 der Wettsegelbestimmungen besonders zu beachten!
21. 720°-Drehungsstrafe
Entsprechend dem Anhang 3 und der Regel 68.7. der Wettsegelbestimmungen wird an Stelle einer Disqualifikation bei einem Verstoß gegen eine Regel des Teiles IV die 720°-Drehungsstrafe angewendet.
22. Kennzeichen
22.1 Alle teilnehmenden Jachten haben im Segel ein Klassenzeichen und eine Unterscheidungsnummer zu führen.
22.2. Eine Änderung der Segelnummer ist während der Regatta nicht gestattet.
Ausschreibung 1. DDR-offene EXPOVITA Regatta Leipzig 1974